Gemeinsam Wirtschaften. Erfahrungen mit Eigentum und Solidarökonomie

Pia Lichtblau (Mattersburger Kreis) und Silvia Pitscheider (Frauensolidarität) moderierten ein gut besuchtes Forum der Dritten Österreichischen Entwicklungstagung, das die Grenzen und Möglichkeiten der Solidarökonomie auslotete. Paul Singer und Peter Ulrich Lehner hielten Referate. Paul Singer, Staatssekretär für solidarische Ökonomie im brasilianischen Arbeitsministerium, erzählte, wie in Brasilien die Solidarökonomie entstanden ist. Er konnte dabei an seine Rede vom Vortag anschließen.

1980 habe die Caritas das PAC- Programm (Projetos Alternativos Comunitários) begonnen. In mehr als der Hälfte der Projekte ging es um gegenseitige Hilfe. Die Projekte hätten bereits in Richtung Solidarökonomie gewiesen. Anlässlich eines Konkursverfahrens über eine Schuhfabrik sei 1991 das Konzept der Solidarökonomie für ganz Brasilien entdeckt worden. Die Regierung habe der Belegschaft einen Kredit gewährt, mit dem sie die Fabrik weiterführen habe können. Vorbild sei damals ein Konzept aus den USA gewesen, der Employee Stock Ownership Plan. Seit damals seien 700 überschuldete Unternehmen übernommen worden 90 Prozent davon arbeiteten immer noch und der Nationale Verband der selbstverwalteten Organisationen ANDIANI sei gegründet worden.

Betriebswirtschaftlicher Erfolg.

Viele ArbeiterInnen arbeiten, so Singer, in den ersten Monaten nach der Übernahme unentgeltlich und leben in dieser Zeit u.a. von Lebensmittelspenden. Auffällig sei, dass die Disziplin in den selbstverwalteten Betrieben ansteige. In einer Kristallfabrik gebe es seit der Übernahme durch die ArbeiterInnen kaum mehr Glasbruch. Wer ohne Grund fehle, werde ausgeschlossen.

Solidarökonomie: nur aus der Krise?

Aus dem Forum kam der Einwand, dass solidarökonomische Betriebe offenbar nur aus Krisen entstünden und nicht aus dem Wunsch heraus, solidarisch zu wirtschaften. Paul Singer entgegnete, dass sich die ArbeiterInnen dennoch bewusst für die Solidarökonomie entschieden.

Hierarchien.

In den USA würden in arbeiterInnenverwalteten Betrieben Unternehmenshierarchien beibehalten und Unternehmen bei guten Ergebnissen auch wieder verkauft, meinte Singer. In Brasilien kenne er kein solches Beispiel. Für die ArbeiterInnen der selbstverwalteten Betriebe wäre es absurd, eineN BesitzerIn zu wählen.

Auf Nachfrage einiger ForumsteilnehmerInnen ging Singer stärker auf die rechtliche Regelung des Konkurses und der Selbstverwaltung ein. Bei einem klassischen Konkurs werde das Unternehmen versiegelt und die Konkursmasse von einem/r RichterIn übernommen. Bis zum Abschluss des Konkursverfahrens und der Versteigerung vergingen im Durchschnitt sieben Jahre. In dieser Zeit gerate jedoch die Firmenmarke in Vergessenheit und die Maschinen veralteten. Wenn aber die ArbeiterInnen den Betrieb weiterführten, sei der Betrieb bei der Versteigerung oft mehr wert als vorher. Für die Dauer des Konkursverfahrens werde er an die ArbeiterInnen verpachtet, die sich dafür als Kooperation organisieren müssten. Bei der Versteigerung hätten die ArbeiterInnen kein Vorkaufsrecht, sie könnten aber mitsteigern.

Solidarökonomie in Österreich.

Im zweiten Referat gab Peter Ulrich Lehner von Mitbestimmung – Zeitschrift für Demokratisierung der Arbeitswelt einen Rückblick auf die Geschichte der Solidarökonomie in Österreich. So habe bereits die Revolution des Jahres 1848 eine Entwicklung eingeleitet, in deren Folge es unter anderem 1867 zur Vereins- und Versammlungsfreiheit und 1870 zu einer Aufhebung des Koalitionsverbotes kam. 1892 sei das Hilfskassengesetz verabschiedet worden. 1900 habe es in der Habsburger Monarchie 6931 ArbeiterInnenvereine gegeben, v.a. Kranken- und Altersunterstützungsvereine. Die heutige Form der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherung beruhe letztlich auch auf einem solidarwirtschaftlichen Gegenseitigkeitsprinzip, durch das die Bedarfsdeckung zu Selbstkosten gewährleistet wird. Sie ging aus den freiwillig-solidarischen Vorsorgeformen der benachteiligten Bevölkerungsgruppen hervor, deren frühe Ausdrucksform der solidarwirtschaftliche Gegenseitigkeitsverein ist. Durch die Pflichtmitgliedschaft werden dabei die größtmögliche Gefahrengemeinschaft und ein intensiver Gefahrenausgleich erzielt, welche Voraussetzung für niedrige Beiträge sind. Die finanzielle Unterstützung aus Steuereinnahmen des Bundes („Bundesbeitrag“) unterstreiche zusätzlich den solidarischen Charakter der öffentlichen-rechtlichen Sozialversicherung.

Die Versuche einer paritätischen Zusammensetzung der Organe der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft seien im Gegensatz dazu jedoch problematisch. So sind beispielsweise in der „Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen“ etwa 800.000 Selbständige genauso stark vertreten wie 2,400.000 Unselbständige.

Demokratie versus professionelle Hierarchie.

In der anschließenden Diskussion wurde stark über das Spannungsverhältnis zwischen einer spezialisierten Führungsebene und dem Anspruch der gleichen Mitbestimmung aller ArbeiterInnen diskutiert. Paul Singer räumte ein, dass diese Trennung zwischen Verwaltung und operativen ArbeiterInnen in vielen selbstverwalteten Betrieben ein Problem sei. Gleichzeitig argumentierte er, dass Verwaltung keine berufliche Spezialisierung erfordere. Demokratie unterstelle die Kenntnis aller über die zu entscheidende Sache, durch Professionalisierung würden Abstimmungen zur Farce.

Eine Teilnehmerin stimmte dem Argument zu und berichtete, dass sie erst mehr über einen Verein, dem sie angehöre, erfahren habe, als sich einmal für ein Jahr lang niemand für die Geschäftsführung gefunden habe und diese unter den Mitgliedern aufgeteilt werden musste.

Peter Ulrich Lehner erinnerte daran, dass in der Unternehmensberatung immer wieder gefordert werde, ein Vorschlagswesen für MitarbeiterInnen einzurichten. In kapitalistischen Betrieben sei aber eine entscheidende Hürde, dass die MitarbeiterInnen Gefahr liefen, sich selbst wegzurationalisieren.

Grenzen der Solidarökonomie.

Abschließenden waren die TeilnehmerInnen dazu aufgefordert, in Kleingruppen über Grenzen und Möglichkeiten der Solidarökonomie zu diskutieren.

Als Grenze wurde dabei mehrmals die Größe des Unternehmens genannt. Ab einen gewissen Punkt sei das Rotationsprinzip in der Verwaltung und somit Selbstverwaltung nicht mehr praktikabel. Einige meinten, dass ein solidarökonomischer Betrieb in der Konkurrenz mit einem kapitalistischen Unternehmen eher auf dem kürzeren Ast sitzen würde. Dazu entgegneten andere, dass die Solidarökonomie sicherlich konkurrenzfähig sei, da keine hohen Managementgehälter und keine Dividende ausgeschüttet werden müssten. Außerdem dürfe man nicht glauben, in kapitalistischen Betrieben gebe es keine Ineffizienz. Als dritter Punkt unter den Grenzen der Solidarökonomie wurde die Selbstausbeutung der ArbeiterInnen mehrmals erwähnt.

Als besondere Chance sahen viele die Entwicklungsmöglichkeiten für die beteiligten Menschen und die Gesellschaft, die sich aus den gelebten Beispielen der solidarökonomischen Betriebe ergäben. Dazu trage nicht unwesentlich das Ziel der Arbeitsplatzsicherung bei.

Der Autor ist Absolvent der Handelswissenschaft. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at

Veröffentlicht in Entwicklungstagung 2005.