VertreterInnen aus Musik, Musikwissenschaft und Entwicklungszusammenarbeit diskutierten gemeinsam mit etwa 30 TeilnehmerInnen den Begriff des Geistigen Eigentums und gingen der heiklen Frage nach, ob man Musik besitzen darf.
Beispiel Venezuela.
Die Tambores selbst können, wie der Großteil der venezolanischen MusikerInnen und KomponistInnen, nicht von ihrer Musik leben. Ein Musikstück gehöre zwar jenen, die es verfasst haben, in Venezuela würden jedoch die meisten Lieder nach einigen Jahren zu Volksgut (d.h. jedeR darf sie spielen, ohne den oder die UrheberIn dafür bezahlen zu müssen).Im Radio gespielt zu werden vergrößere den eigenen Bekanntheitsgrad, Tantiemen gäbe es dafür keine. Copyright-Gesetze existierten zwar auch in Venezuela und gewönnen immer mehr an Bedeutung, um davon profitieren zu können, müssten sich die MusikerInnen allerdings erst teuer registrieren lassen.
Musik und Eigentum.
Die spannende und berührende Schilderung der Tambores und die daran anschließende Diskussion ließen bereits viele Fragen zum Zusammenhang zwischen Musik und Eigentum deutlich werden. Birgit Huebener verstärkte dies noch weiter, indem sie in ihrem Impulsreferat am Beispiel des Welthits Sweet Lullaby der Musikgruppe Deep Forest die Problematik ungerechter Verteilungsmechanismen in Weltmusikindustrie und internationaler Urheberrechtsmaschinerie anschnitt.
Dieses Beispiel stehe laut Huebener stellvertretend für viele andere, in denen Aufnahmen von Volksmusiktraditionen aus dem „Süden“ als „Rohmaterial“ herangezogen würden und im „Norden“ eine musikindustrielle Verwertung und Vermarktung erführen. Meist sei nicht klar, inwieweit die ursprünglichen MusikerInnen in Kenntnis gesetzt würden beziehungsweise finanzielle Anerkennung erhielten.
Schutz oder Einschränkung?
An dieser Stelle wurden Fragen nach dem Schutz von Folklore laut. Es wurde jedoch auch angemerkt, dass Maßnahmen wie Patente und Copyrightgesetze oder die Bemühungen der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) und der Organisation der Vereinten Nationen für intellektuelles Eigentum (WIPO) zum Schutz von Folklore das kreative Fließen der Musik, die sich doch immer schon auf Vorangegangenes bezogen hat, gefährden könne. Bieten solche internationale oder staatliche Abkommen also wirklichen Schutz oder stellen sie eine Behinderung und Einschränkung kreativen Potentials dar? Kann, darf oder muss man Volksmusiktraditionen schützen?
Hier herrschten sehr kontroverse Meinungen. Vor allem die MusikerInnen, die gemeinsame Projekte mit KollegInnen aus Entwicklungsländern durchführen, konnten bürokratische Komplikationen darstellen und ließen durchblicken, dass ProfimusikerInnen nicht nur KünstlerInnen seien, sondern auch von ihrer Arbeit leben müssten weshalb Musik und Musikschaffende nicht von Wirkungen und Nebenwirkungen des Kapitalismus unberührt blieben.
Geistiges Eigentum Intellectual Property.
Geht man davon aus, dass Musik etwas ist, das besessen werden kann, dürfe man laut Birgit Huebener nicht vergessen, dass es in unterschiedlichen soziokulturellen Umfeldern verschiedene Konzeptionen von Musik und Eigentum gebe. Trotzdem werde die Idee des Geistigen Eigentums als eine Art universell anwendbares Naturgesetz dargestellt. Zwar unterschieden sich Intellectual Property Rights-Systeme national, aber sowohl im angloamerikanischen als auch im zentraleuropäischen Urheberrechtssystem wird zwischen Public Domain (anonyme Folklore) und urheberrechtlich geschützten Werken (Popularmusik bzw. Klassische Musik) unterschieden. Oft sei es schwierig, diese beiden Bereiche voneinander zu trennen – in manchen nichtindustrialisierten Ländern sogar nahezu unmöglich. Zudem werde Intellectual Property mit einer Vorstellung von individueller Kreativität verbunden. Hier müsse die Frage gestellt werden, wo kreative Bearbeitung aufhöre und Kopie, Plagiat und somit Piraterie beginne. Das Intellectual Property-Konzept sei allerdings sehr statisch und schütze nur Werke, die in niedergeschriebener, aufgenommener oder anders materialisierter Form vorlägen könne also auf Oraltraditionen nur sehr schwer angewandt werden.
In der Schlussdiskussion wurden diese Konzepte, besonders unter den anwesenden MusikerInnen, in Frage gestellt und heftig debattiert. In einem letzten Block wurde dann nach möglichen Lösungen gesucht, über respektvolle Kooperationsmodelle nachgedacht und die Frage nach der Anwendbarkeit von Open Source auf andere Bereiche besprochen. Kritisiert wurde die Nicht-Anwesenheit von VertreterInnen der „Gegenseite“, also der internationalen Musikindustrie in der ReferentInnengruppe und die „Dominanz des Westens“ in der Diskussion: die Band aus Venezuela konnte daran aus Übersetzungsgründen nur beschränkt teilnehmen.
Mit wenigen Antworten, aber dafür vielen spannenden Denkanstössen, verließen die TeilnehmerInnen einen ebenso interessanten wie diskussionsreichen Workshop.
Die Autorin ist Studentin der Internationalen Entwicklung und Praktikantin des Freire Zentrums. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at