Die Entwicklungszusammenarbeit auf der Anklagebank (Workshop 9)

Im Rahmen der 6. Österreichischen Entwicklungstagung fand ein Workshop statt, der als Gerichtsverhandlung inszeniert war. Es sollte der Frage nachgegangen werden, wie sinnvoll Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ist und ob sie auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen sollte. Angeklagt wurde die gesamte EZA.In der Verhandlung vertreten waren der Ankläger Friedbert Ottacher (Konsulent und Lektor), der Verteidiger Thomas Vogel (HORIZONT3000), die Richterin Johanna Mang (Licht für die Welt), der Gerichtsdiener Markus Seiwald (Universität Salzburg), diverse ZeugInnen und das ca. 25-köpfige Publikum, das als SchöffInnen fungierte. Sie sollten am Ende der Verhandlung durch Abstimmung das Urteil fällen. Zu Beginn verlasen sowohl Ankläger als auch Verteidiger ihre Eröffnungsplädoyers. Im Anschluss versuchten beide Parteien ihren Standpunkt durch Beweise zu untermauern.

    

Eröffnungsplädoyers

Ottacher brachte gleich zu Beginn die Anklage auf den Punkt: Die EZA der letzten 65 Jahre sei wirkungslos gewesen. Das Grundkonzept sei falsch, und statt Armutsbekämpfung stünden andere Interessen im Vordergrund. Die Inhalte und die Umsetzung seien unprofessionell und teilweise sogar rassistisch motiviert, die Bilanz weise weltweit immer noch eine Milliarde Arme auf. Die Verteidigung wies dies in ihrem Plädoyer zurück. Die Anschuldigungen seien übertrieben, fehlinterpretiert und verfälscht dargestellt. Es habe zwar Verfehlungen gegeben, diese wurden aber erkannt und es sei aus ihnen gelernt worden.

Anklagepunkte und Beweisführung

Als Beweise für die Nutzlosigkeit der EZA führte der Ankläger zunächst den Eigennutz und die geostrategischen Interessen der Akteure an. Demnach sei die Verpflichtung gegenüber der Armutsbekämpfung nur ein Vorwand, um Verbündete zu gewinnen: EZA sei militärischen und politischen Interessen untergeordnet. Des Weiteren sei die Exportförderung der wahre Grund für Entwicklungshilfe. Ein weiterer Punkt der Anklage lautete, die EZA würde den hilfsbedürftigen Ländern die westliche Kultur und Wertevorstellungen aufzwingen. Als vierten Beweis sprach der Ankläger die fehlerhafte Umsetzung von Projekten und das Setzen falscher Prioritäten an. Das Ergebnis seien so genannte „weiße Elefanten“, wie beispielsweise ein Skigebiet in Pakistan. In dieses wurden enorme Summen investiert, bevor es vor vier Jahren durch die Taliban völlig zerstört worden sei. Der Verteidiger warf daraufhin ein, dass es überall Pannen gebe und Menschen nicht unfehlbar seien, dass jedoch die Betrachtung von Einzelfällen als Anklage nicht haltbar sei.

Letzter Anklagepunkt betraf die „Aid industrie„. Weltweit seien rund 800.000 MitarbeiterInnen und 10.000 KonsulentInnen in der EZA bechäftigt, dabei sei die Koordination zwischen den politischen und wirtschaftlichen Akteuren, Partnerorganisationen und Unternehmen meist völlig unzureichend, so der Ankläger. Zudem mangle es an Professionalität. Die EZA sei nicht partizipativ, und es stelle sich die Frage, wer über Förderungen, Budgets und Mittel entscheidet. Des Weiteren warf Ottacher der EZA Korruption und Rassismus vor, beispielsweise bei der Armutsdarstellung in Spendenwerbungen. Verteidiger Vogel setzte dem entgegen, dass die Argumente, die die Förderung betreffen, veraltet seien. Das Dilemma der fehlenden Partizipation sei mittlerweile überwunden, da die MitarbeiterInnen durch Schulungen und ähnliches weitergebildet werden.

ZeugInnenaussagen

Aschließend wurden die ZeugInnen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die EZA viel Gutes bewirkt, es aber auch viele Kehrseiten und Ungerechtigkeit gibt. Einige Millennium Development Goals (MDGs) seien annähernd erreicht worden, andere überhaupt nicht. Dennoch gebe es in vielen Bereichen Verbesserungen, wie z.B. bei der Gesundheit und der Bildung, vor allem in den afrikanischen Ländern. Ein Kritikpunkt war, dass Entwicklungshilfe nur mit den lokalen Eliten kooperiere und dadurch die wahren Interessen der armen Bevölkerung nicht berücksichtigt werden. Zudem setze die EZA auf universelle Werte. Dies sei zwar dem Frieden zuträglich und senke das Konfliktpotenzial, zerstöre aber andererseits möglicherweise die indigene Kultur. Es seien aber auch viele Erfolge sichtbar, die ohne die EZA nicht möglich gewesen wären. Ein Beispiel dafür sei die österreichische Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua, durch die eine Universität geschaffen wurde, oder auch die zahlreichen Projekte für Frauenrechte in Indien, die sehr erfolgreich verlaufen.

Bilanz und Schlussplädoyers

Nach den ZeugInnenaussagen zogen Anklage und Verteidigung Bilanz und trugen ihre Schlussplädoyers vor. Der Ankläger bilanzierte, dass bisher etwa 2,3 Billionen US$ in die EZA geflossen seien, aber keine merkenswerten Verbesserungen der Situation erreicht wurden. Aufgrund der angeblichen Wirkungslosigkeit und der vielen Verfehlungen plädierte die Anklage auf eine Einstellung der EZA. Die Verteidigung verwies auf die Verhältnismäßigkeit der Fördermittel. Es wurden die Weiterentwicklung und die Fortschritte der EZA betont. Lebten in den 1960er Jahren noch etwa ein Viertel der Weltbevölkerung in Armut, seien es heute nur noch ein Achtel. Auch wenn die MDGs nicht erreicht wurden, so gebe es dennoch eine wachsende Anzahl an „Good Performers„.

Am Ende des Prozesses wurden die SchöffInnen dazu aufgerufen, die Pro- und Kontra-Seiten der EZA abzuwiegen, und durch eine Abstimmung ein Urteil zu fällen, ob die EZA eingestellt oder auch in Zukunft fortgeführt werden soll. Das Ergebnis zeigte: Eine klare Mehrheit befürwortet die Entwicklungszusammenarbeit.

Der Autor ist Student der Geographie an der Universität Salzburg, Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at

Weiterführender Link:

Ottacher Development Consulting: https://www.ottacher.at/

Fotos: Michael Straub

Veröffentlicht in Entwicklungstagung 2014.