Workshop 13: Landzugang und Institutionen in Afrika: Interdisziplinäre Perspektiven auf Partizipation, Konflikte und staatliche Autorität.

Wie hängen Landnutzungssysteme mit politischer Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung zusammen? Ein Workshop von Andreas Exenberger und Bettina Mahlert, die derzeit gemeinsam mit ihrem Team an einem Forschungsprojekt arbeiten, ermöglichte Einblicke aus erster Hand in ein bereits laufendes Projekt zu aktuellen Landnutzungssysteme in Afrika. Dieses Projekt, dessen theoretischer Hintergrund und erste Ergebnisse waren zentrales Thema des Workshops.

Die Vorstellungsrunde machte schnell deutlich, dass beide Workshopleitenden spannende Perspektiven auf die Fragestellung mitbringen: Andreas Exenberger, Co-Organisator der österreichischen Entwicklungstagung, Ökonom, sowie Wirtschafts- und Sozialhistoriker, forscht zu globalen Entwicklungs- und Ungleichheitsfragen, besonders mit Blick auf Afrika. Bettina Mahlert, Soziologin mit Schwerpunkt auf gesellschaftlichen Strukturen und Mobilität, bringt einen kritisch-analytischen Zugang auf soziale Ungleichheiten und politische Teilhabe ein.

Grundlagen, Hintergründe und fachlicher Input.

Der Einstieg erfolgte mit einem kurzen Input der Workshopleitung, die mit Vorfreude auf ihr einjähriges Forschungsprojekt blickt. Das Projekt entstand in Kooperation mit der Universität Innsbruck und befindet sich derzeit in der explorativen Anfangsphase. Ziel des Projektes ist es, verschiedene theoretische Ansätze zu sammeln, zusammenzuführen und zu synthetisieren, um am Beispiel Äthiopiens vergleichende Analysen zu land tenure regimes (Dt.: Landbesitz- und Landnutzungsordnungen) zu ermöglichen und diese Erkenntnisse später in die Lehre zu integrieren. So sollen Studierende in Ländern des Globalen Nordens ein Bewusstsein dafür entwickeln, wie unterschiedlich die Rahmenbedingungen in anderen Teilen der Welt sein können. Der Vergleich der verschiedenen Herangehensweisen soll den Erwerb analytischer Kompetenzen erleichtern.

Um das Projekt und seine theoretische Grundlage besser zu verstehen, wurden zunächst jene Ansätze vorgestellt, mit denen die Forschenden arbeiten möchten. Andreas Exenberger gab dabei einen Einblick in den theoretischen Hintergrund. Im Zentrum steht der Ansatz der Limited Access Orders, ein Rahmenwerk, das 2009 erstmals systematisch beschrieben wurde. Ausgangspunkt dieses Ansatzes sind zwei Beobachtungen. Erstens verlaufen Entwicklungsprozesse in jedem Land unterschiedlich, weil gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen meist unterschiedlich sind. Rezepte, die in einem Kontext funktionieren, können in einem anderen völlig wirkungslos sein. Zweitens stellt sich überall die zentrale Frage, wie Gesellschaften mit Gewalt umgehen und wie politische Macht organisiert wird.

Der Ansatz unterscheidet grundsätzlich zwischen Open Access Orders, in denen wirtschaftliche und politische Teilhabe breit möglich ist, und Limited Access Orders, die weltweit nach wie vor die dominante Form sind. In ihnen ist der Zugang zu Macht und Ressourcen begrenzt und nur bestimmte Gruppen profitieren davon.

Limited Access Orders können in drei Formen auftreten. Die erste Form sind Fragile Limited Access Orders mit niedrigem Lebensstandard, verbreiteter Gewalt, schwachen staatlichen Institutionen und kaum Sicherheit im politischen oder wirtschaftlichen Bereich. Des Weiteren wurde von Basic Limited Access Orders gesprochen, wo die Ausübung von Gewalt vergleichsweise besser kontrolliert werden kann. Die Macht liegt jedoch klar bei einer dominanten Gruppe oder Partei. Die letzte Form sind Mature Limited Access Orders. Hier sind Wirtschaft und Politik stärker getrennt und wirtschaftliches Handeln ist grundsätzlich möglich, allerdings weiterhin abhängig von persönlichen Beziehungen und dem damit verbundenen Zugang zu Ressourcen.

Dieses Rahmenwerk macht nachvollziehbar, warum Landrechte, Entwicklung und politische Stabilität in unterschiedlichen Ländern so verschieden funktionieren und warum universelle Entwicklungsrezepte oft scheitern.

Des Weiteren gab Bettina Mahlert einen sehr interessanten Input zu ihrer Recherche. Land tenure regimes unterscheiden sich in Afrika stark von europäischen Vorstellungen. Viele dieser Systeme haben postkoloniale Hintergründe und prägen die Entscheidung, wer teilhaben kann oder ausgeschlossen wird. Mahlert unterscheidet dabei zwei Grundtypen. Neo-gewohnheitsrechtliche Regime, in denen sogenannte Chiefs (Angehörige der Eliten) über Landzugang, Konflikte und Zugehörigkeit entscheiden. Teilhabe bleibt lokal, Migrant*innen und alleinstehende Frauen haben meist geringe Chancen. Staatliche Regime dagegen vergeben Nutzungsrechte direkt über den Nationalstaat, wodurch Konflikte leichter in die nationale Arena gelangen. Machtwechsel können sogar zu Landumverteilungen und Gewalt führen. Diese Unterschiede sind entscheidend für Friedensprozesse, Entwicklungsprojekte und Bildung, besonders in Äthiopien, das keine koloniale Geschichte hat.

Welche Eindrücke und Meinungen haben die Teilnehmenden zu diesem Thema?

Anschließend fand eine gemeinsame Diskussion statt, in der die Teilnehmenden aus verschiedenen Bereichen ihre Erfahrungen und Einschätzungen teilten. In Europa, etwa in Österreich, herrscht ein klar geregeltes Grundbuchsystem, das Rechtssicherheit bietet. Wer Land kauft, wird offiziell Eigentümer, Konflikte werden über das Rechtssystem gelöst. In Afrika funktioniert Landbesitz oft ganz anders. Dort hängt der Besitz stark vom Schutz durch lokale Eliten ab, vor allem in Limited Access Orders. Ohne diesen Schutz kann Land schnell wieder verloren gehen. Es ist sehr spannend darüber nachzudenken, dass ein legaler Landbesitz in verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich aussehen und geregelt sein kann.

In Äthiopien gibt es fast ausschließlich staatliches Land. Menschen können Land nur pachten, nicht besitzen. Kompensation bei Enteignungen ist minimal. Dies zeigt sich zum Beispiel, wenn neue Straßen gebaut werden: Bei Infrastrukturprojekten wird einfach auf dem Besitz der Bewohner gebaut. Lediglich Krankenhäuser werden verlegt. Die sogenannten Chiefs spielen hier eine Vermittlerrolle, sind aber letztlich mit dem Staat verbunden. Auch traditionelle, indigene Chiefs besitzen teilweise Macht, die aus kolonialen Strukturen stammt.

Besondere Aufmerksamkeit gilt im Projekt der Differenzierung von Rechten, insbesondere für Frauen. In vielen Regionen haben Frauen nur sekundäre Rechte, abhängig von familiären Beziehungen. Konflikte um Land, Gewalt und Ernährungssicherheit und -souveränität zeigen, wie prekär Landbesitz sein kann. Diskutiert wurde auch das Bundle of Rights (Dt.: Bündel von Rechten und Berechtigungen)-Konzept: Dieses Prinzip im Immobilien- und Eigentumsrecht betrachtet das Eigentum nicht als ein einzelnes, unteilbares Recht, sondern als eine Sammlung verschiedener Rechte, die separat ausgeübt oder übertragen werden können. Eine Teilnehmerin teilte ihre Erfahrungen mit diesem Rahmenwerk und zeigte, dass es hilft, Unterschiede zwischen Ländern, Kulturen und sozialen Gruppen, insbesondere Frauen, besser zu verstehen. Es macht sichtbar, wie Landrechte, soziale Normen und politische Macht ineinandergreifen und welche Konsequenzen dies für Frieden, Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeitsprojekte hat.

Insgesamt war der Workshop eine Bereicherung, sowohl für die Teilnehmenden  als auch für die Workshopleitenden, die dabei wertvolle Einblicke und inspirierende Ansätze gewinnen konnten.

Die Autorin ist Mitglied des Redaktionsteams. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at.

Titelbild © Eva Gander

Die Veranstaltung war Teil der 9. Österreichischen Entwicklungstagung in Innsbruck. Alle Infos dazu gibt es hier.

Veröffentlicht in Entwicklungstagung 2025.