Für den Einstieg sorgte Karin Küblböck. In Kleingruppen sollte die Frage diskutiert werden, welche Beispiele für nicht-privates Eigentum im Umfeld der TeilnehmerInnen zu finden seien. In der daraus resultierenden Diskussion ergaben sich kaum Antworten, sondern eine Gegenfrage: „Ist nicht-privates Eigentum öffentliches Eigentum?“ Darauf wurden unterschiedliche Antworten formuliert: „staatliches Eigentum ist öffentliches Eigentum“, „genossenschaftliche Produktion ist öffentliches Eigentum“ bis hin zu „einzig global goods sind öffentliches Eigentum“.
Walther Schütz konzentrierte sich auf das Problem der Abgrenzung zwischen Staat und Öffentlichkeit, das seiner Meinung nach auf der Nähe zwischen Staat und Privatwirtschaft und deren gegenseitige Beeinflussung beruhe.
Öffentlichkeit – Definitionen.
Der bürgerliche Öffentlichkeitsbegriff meine, dass „das, was alle betrifft, auch von allen diskutiert und entschieden wird“. Öffentlichkeit ist daher im Idealfall öffentliche Diskussion. Diese Definition habe wenig mit der „Realität“ zu tun. Die öffentliche Diskussion sei ein beherrschtes Feld – ganz im Sinne Antonio Gramscis Hegemoniebegriff: eine Mehrheit unterstütze, was einer Minderheit nütze. In diesem Sinne sei der bürgerliche Öffentlichkeitsbegriff gescheitert. Aus dieser Krise entstehe eine neue Öffentlichkeit (Gegenöffentlichkeit), die versuche, der ursprünglichen Bedeutung gerecht zu werden.
Öffentlichkeit sei schließlich auch ein gesellschaftliches Organisationsprinzip. Als solches brauche es Strukturen, um wirksam zu werden. Diese Strukturen würden zurzeit infrage gestellt: Der Staat ziehe sich aus seiner Verantwortung zurück, immer mehr Bereiche würden privatisiert und zur Ware gemacht. Im Zuge dieser Veränderungen komme es zu einer Neudefinition von Verantwortung. Als Beispiel hat Karin Küblböck die Pensionsvorsorge angeführt: Obwohl die Altersvorsorge in öffentlicher Verantwortung liege, werde diese individualisiert; mehr und mehr Personen bekämen das Gefühl, sich zusätzlich selbst „privat“ versichern zu müssen.
Res publica.
Novy knüpfte auch an die zweite Definition Karin Küblböcks an, Öffentlichkeit, als nicht-privater Raum, sei ein gesellschaftliches Ordnungsprinzip und brauche Strukturen, um wirken zu können. Beispiele dafür seien Ideen der Solidarökonomie und partizipative Beteiligungsmodelle. In beiden Beispielen gehe es um die Ausweitung demokratischer Formen des Zusammenlebens und um die eingangs festgestellte Regel „was alle angeht, soll von allen entschieden werden“. Die Frage des Öffentlichen sei daher eine Frage der gesellschaftlichen Beteiligung am Gemeinwesen. Dieses zu organisieren und Regeln für die Beteiligung zu finden, würde damit ins Zentrum gemeinsamen politischen Handelns rücken. Welche Organisationsform und welche Regeln passend sind, sei daher kontextabhängig und von den Betroffenen gemeinsam mit ExpertInnen zu entscheiden.
Bewusstseinsänderung!
In den Gruppen wurden unterschiedliche Schwerpunkte gefunden. Heiß diskutiert wurden die Themen Bildung und öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Als gemeinsamer Nenner wurde die Forderung nach einer Bewusstseinsänderung der Bürger und Bürgerinnen gesehen. Diese Änderung müsse durch verschiedene Maßnahmen herbeigeführt werden. Zentral sei die Neustrukturierung der Medienlandschaft und damit die Neuorganisierung der Informationsstrukturen Österreichs. Das Ziel dieser Bewusstseinsbildung soll eine kritische Öffentlichkeit sein, die Fragen stellen kann und will.
Die Autorin ist Studentin der Internationalen Entwicklung. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at