Workshop 10: Globaler Express ins Krisenland.

Hunger und die weltweite Nahrungsmittelkrise waren die Kernthemen dieses Workshops, in dem aufgezeigt wurde, inwiefern die weltweite Nahrungsmittelkrise als jahrelang praktizierte Menschenrechtsverletzung zu begreifen ist.

Nach einer kurzen aber interessanten Vorstellungsrunde der WorkshopteilnehmerInnen stellten die Gastgeberinnen zunächst die Organisation vor, in deren Auftrag sie von Wien ins sonnige aber kalte Innsbruck gereist waren. FIAN steht für Food-First Informations- und Aktions-Netzwerk und setzt sich als internationale Menschenrechtsorganisation dafür ein, dass alle Menschen frei von Hunger leben und sich selbstständig ernähren können. Es kämpft für das Recht auf angemessene Ernährung auf Basis internationaler Menschenrechtsabkommen.

Menschenrechte schützen Hunger bekämpfen!

Im zweiten Teil wurden die Positionen und politischen Forderungen der Organisation behandelt. FIAN setzt sich für Personen und Gruppen ein, die bei Verletzungen ihres Rechts auf Ernährung nicht stark genug sind, ihre Interessen alleine zu vertreten. Dabei sucht die Organisation die Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Zu konkreten Fällen der Verletzung des Rechts auf Ernährung, z.B. durch Vertreibung indigener Völker vom eigenen Land, das sie benötigen, um sich zu ernähren, organisiert die Organisation Protestbriefkampagnen und appelliert öffentlich an die für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen politischen Stellen.

FIAN bezog sich auch auf den „Comprehensive Framework for Action, einem Aktionsplan gegen die globale Hungerkrise, ein Lösungsansatz auf globaler Ebene, ausgearbeitet von OECD, UN- sowie Bretton Woods Organisationen. Allerdings steht die Organisation laut Melanie Pichler und Brigitte Reisenberger den Lösungsversuchen der internationalen Staatengemeinschaft kritisch gegenüber. Neben Punkten der Zustimmung, wie bezüglich der Steigerung der Entwicklungshilfe, kritisierten sie die fehlende Einbindung der betroffenen Gruppen und NGOs. Auch würden grundlegende und tiefer gehende Problemfaktoren der Nahrungskrise, zu denen Landbesitznahmen durch Großprojekte oder genderspezifische Probleme gehören, nicht berücksichtigt.

Staaten in die Pflicht nehmen.

In der ersten Gruppenarbeit wurden dann Gründe für die Nahrungsmittelkrise in Kleingruppen erarbeitet und im Plenum präsentiert. Hierbei kam es auch zu einer Diskussion über den Sinn von Agrarsubventionen und Zöllen, insbesondere über deren entwicklungspolitische Bedeutung. In weiterer Folge stellten Melanie Pichler und Brigitte Reisenberger das Prinzip der Staatenpflicht vor, das bei Fallstudien zum Einsatz kam. „Respektieren, Schützen und Gewährleisten“ bilden die Pflichtentrias der Staaten beim Recht auf Nahrung wie auch bei anderen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechten. Die adäquate Umsetzung hängt somit von politischen Maßnahmen und konkreten nationalstaatlichen Rahmenbedingungen ab, sodass es vor allem die Verantwortung der nationalstaatlichen Regierungen ist, das Grundrecht auf Nahrung zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten.

Anhand von zwei Fällen aus Brasilien und Indonesien wurde das Versagen der Staaten, aber auch internationaler Organisationen (wie IWF und Weltbank) bei der Erfüllung des Rechtes auf Nahrung herausgearbeitet und in Bezug auf die drei Staatspflichten „Respektieren, Schützen und Gewährleisten“ untersucht. Der brasilianische Fall behandelte die Enteignung der Indigenen der Guarani Kaiowa. Diese wurden zunächst Opfer der Großgrundbesitzer und später der Industrialisierung. Nach der gewaltsamen Vertreibung wurde auf den Ländereien im großen Stil Zuckerrohr angebaut. Das Volk leidet bis heute an der unzureichenden Nahrungsmittelversorgung in den Reservaten. Der zweite Fall stellte die Situation Indonesiens nach der Asienkrise dar, nachdem das Land auf Druck von IWF und Weltbank den Reismarkt liberalisieren musste und diverse Handelsbeschränkungen abbaute. Die Reisbauern wurden dadurch erheblich geschädigt und einem fortschreitenden Verarmungsprozess ausgesetzt.

Anregender Meinungsaustausch.

Ein Teilnehmer des Workshops strich diesbezüglich die soziale Verantwortung der Staatengemeinschaft, aber auch der betroffenen Länder, hervor. Eine weitere Diskutantin pflichtete ihm bei und mahnte eine gerechte Entschädigung der betroffenen Menschen an. Ein weiterer Teilnehmer, der einzige Wirtschaftsstudent in der Runde, gab zu bedenken, dass durchaus auch die ökonomischen Argumente und das Recht auf Freiheit, zu berücksichtigen seien. Speziell in einem Land wie Indonesien, das sich von den Folgen jahrzehntelanger Diktaturen erhole, sei Freiheit ein kostbares Gut. Letztlich war jedoch allen klar, dass das Problem keinesfalls gelöst ist und aufgrund der steigenden Weltbevölkerung und der sich zuspitzenden Nahrungsmittelkrise eine faire und globale Lösung gefunden werden muss.
Der Autor studiert an der Universität Innsbruck. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at
Veröffentlicht in Entwicklungstagung 2008.